AGB

der N. Lohmann GmbH und Lohmann Service GmbH

1. ALLGEMEINES

Sämtliche Verkäufe und sonstige Leistung erfolgen ausschließlich zu unserennachstehenden „Allgemeinen Liefer-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen”,die durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichende Einkaufs-und Geschäftsverbindungen des Kaufers sind für uns nur verbindlich,wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind. Dieses gilt auch dann, wenn wirden Einkaufsbedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widersprechen.

2. ANGEBOT UND PREISE

Die Angebote verstehen sich in EUR ohne Mehrwertsteuer und gründen sichauf die zum Zeitpunkt des Angebotes geltenden Preise für Rohmaterialien,Hilfsmaterialien, Arbeitslohn sowie für Fracht, Versicherungen, Zollsätzeund Valutakurse etc. Wir behalten uns das Recht auf nachfolgende Preissteigerungenvor, die auf Einflüsse außerhalb der Kontrolle des Verkäuferszurückzuführen sind.
Die Lieferungen umfassen nur die im Angebot oder der Auftragsbestätigungausdrücklich genannten Teile, Arbeiten oder Leistungen.

3. BESCHREIBUNG UND ZEICHNUNGEN

Die Abbildungen, Kapazitätsangaben, Maße, Gewichte, Dimensionen, Preisesowie technische und andere Daten, die im Verkaufsmaterial des Verkäufersoder deren Lieferanten angegeben sind, sind als ungefähr, und somitnur verbindlich zu betrachten, wenn die Vereinbarung ausdrücklich auf diesehinweist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ohne vorhergehende Ankündigung Ausführungsveränderungen u. a. vorzunehmen.
Alle Zeichnungen und technischen Urkunden über Produkte, die dem Kauferüberlassen werden, verbleiben Eigentum des Verkäufers und sind zurückzugeben,falls keine Liefervereinbarung eingegangen wird. Ein solches Materialdarf nicht ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers vom Käuferverwendet werden, kopiert, reproduziert, an einen Dritten weitergegebenwerden oder auf andere Weise zu seiner Kenntnis gelangen.

4. PRODUKTÄNDERUNGEN

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit laufende Produkt- oderKonstruktionsänderungen im Verhältnis zu den ausgelieferten Zeichnungenu. a. vorzunehmen, soweit das verkaufte Produkt den vereinbarten Normenu. a. entspricht, und sofern die vorkommenden Änderungen keine veränderteFunktionsfähigkeit oder andere Nachteile für den Verkäufer bedeuten.

5. LEISTUNGEN DES KÄUFERS

Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die von den Behörden gestelltenForderungen, z. B. für das Umweltschutzgesetz, für die Brandsicherung sowiefür das Baugesetz oder eines jeden anderen Gesetzes. Es obliegt demKäufer, für die evtl. notwendigen Zulassungen von Behörden zu sorgen,sowie alles andere im Zusammenhang mit der Installation, der Einrichtungund dem Betrieb der Anlage zu verschaffen, sowie für die Kosten und dieVerantwortung aufzukommen.

6. MONTAGE

Alle Anlagen werden sofern nichts anders vereinbart ist, ausschließlich Montagegeliefert. Evtl. Montagen umfassen nicht Elektroinstallation, Zimmerarbeitenund Maurerarbeiten.

7. LIEFERUNG UND VERSAND

Die vereinbarten Lieferzeiten setzen voraus, dass der Verkäufer rechtzeitigalle notwendigen Auskünfte, Zeichnungen etc. erhalten hat, die zur Ausführungdes Auftrages nötig sind.
Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Käufers, und derKäufer selbst hat die Kosten einer notwendigen Transportversicherung zutragen, es sei denn, im Einzelfall ist etwas anderes vereinbart worden.
Alle angegebenen Lieferzeiten sind geschätzt, und eine evtl. Überschreitungder Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht zu einer Annullierung des Auftrages.
Bei Krieg, Feuersbrunst, Streik, Aussperrung, Transportverhinderungen undhöhere Gewalt besteht das Recht auf Vorbehalte. Andere Umstände z. B.Mangel an Arbeitskraft, Verzögerungen seitens der Unterlieferanten oderähnliche Ereignisse, die zur Folge haben, dass der Verkäufer den Auftragnicht ausführen kann, oder dass dieser verzögert wird, befreien den Verkäufervon der Lieferpflicht sowie von Schadensersatzleistungen.
Bei verzögerter Lieferung wird keinerlei Schadensersatz geleistet es seidenn, im Einzelfall ist dies in Schriftform von dem Verkäufer akzeptiert worden.Der Verkäufer hat das Recht zu Teillieferungen.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur Erfüllung aller auchkünftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer aus sämtlichen GeschäftsverbindungenEigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehaltbleibt auch dann bestehen, wenn Einzelforderungen in eine laufende Rechnungaufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

9. RÜCKSENDUNGEN

Waren werden nur nach vorgegangener Vereinbarung zurückgenommenund dann nur innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung, wobei für neue und unbeschädigte Waren ein Abzug von mindestens 15% des Rechnungspreisesund der Rücksendungskosten erfolgt.

10. BEANSTANDUNGEN

Für Anlagen, Maschinen- und Gerätelieferungen räumt der Verkäufer demKäufer ein 12-monatiges Reklamationsrecht ein. Beanstandungen sind spätestens8 Tage nach Empfang der Waren und evtl. Beanstandungen wegenverborgener Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung dem Verkäuferschriftlich mitzuteilen. Der Verkäufer hat das Recht zur Mängelbehebungoder zur Neulieferung fehlerhafter Waren.
Defekte Waren werden auf Rechnung des Käufers an den Verkäufer gesandt.Der Verkäufer liefert frachtfrei die zu ersetzenden Teile. Außer derLieferung von Ersatzteilen übernimmt der Verkäufer keine Verpflichtungenim Zusammenhang mit dem Umtausch.
Für die bei Unterlieferanten eingekauften Teile wird nur in dem Umfang einReklamationsrecht gewährt, in dem der Unterlieferant die Reklamation anerkennt.Außerhalb des Reklamationsrechtes fallen Fehler, die auf Verschleiß,unsachliche oder fahrlässige Behandlung oder Überlastung zurückzuführensind, sowie auf Schäden, die durch fehlerhaftes Montieren oder fehlendeEinhaltung der Bedienungsvorschriften verursacht sind. Außer dem vorgenanntenübernimmt der Verkäufer keinen Schadensersatz bei festgestelltenMängeln und kann daher auch nicht bei Sachschäden, Produktionsverlusten,Betriebsverlusten sowie bei anderen Verlusten haftbar gemacht werden, dieals Folge von Fehlern oder im Zusammenhang mit der Ausbesserung vonFehlern entstanden sind.

11. GEWAHRLEISTUNG DES LIEFERANTEN

Im Falle der Gewährleistung kann zunächst nur nach unserer Wahl Nachbesserungoder Ersatzlieferung verlangt werden. Der Käufer ist verpflichtet,mindestens 3 Versuche zur Nachbesserung hinzunehmen.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufernach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachungdes Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nurdem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Für Sachschäden wird nur Schadensersatz geleistet, wenn nachgewiesenwird, dass der Schaden auf grob fahrlässiges Verhalten des Verkäufers oderHerstellers bei der Konstruktion, der Produktion, der Kontrolle der Zulieferungenoder der Montage zurückzuführen ist. Für elektronisch gesteuerte Anlagen jeder Art ist es für die Haftpflicht zudem eine Voraussetzung, dass die Anlage mit einer genehmigten Alarmanlage versehen ist, die vorschriftsmäßigmontiert und instand gehalten ist, und die nachweisbar gemäß derfür Alarmanlagen geltenden Gebrauchsanleitung periodisch getestet worden ist.
Die Haftpflicht von SKOV A/S bzw. des Verkäufers umfasst nur direkte Sachschädenund demnach nicht Lohn-, Verdienstausfall, Betriebsverlust oderandere indirekte Verluste.
Für Schäden an Anlagen, die ausgebaut, umgebaut oder anders gebrauchtwerden als zu der Anwendung, zu der sie ursprünglich geliefert worden sind,ist der Verkäufer nur haftbar, falls die Änderungen von ihm vorgenommenoder genehmigt worden sind. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung,wenn die verkaufte Ware aus dem Land ausgeführt worden ist, in das sieursprünglich verkauft worden ist.

12. ZAHLUNG

Alle Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen abzüglich 2 Skonto oder nach 30Tagen ohne jeden Abzug fällig. Montagerechnungen sind innerhalb 8 Tagenohne jeden Abzug zu zahlen, Skontogewährung hat zur Voraussetzung,dass das Konto des Käufers keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Lieferungen unter 50,- EUR oderWaren in Sonderausführungen per Nachnahme zu liefern. Wechsel werdennur nach vorheriger Vereinbarung, und nur zahlungshalber angenommen.Diskont- und Wechselspesen zuzüglich Mehrwertsteuer gehen nach Höheder derzeitigen Bankzinssätze zu Lasten des Käufers.
Bei nicht fristgemäßer Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsenin Höhe von 1,5% des Rechnungsbetrages zuzüglich der gesetzlichenMehrwertsteuer pro Monat oder sonstige Schäden in gesetzlich begründeteroder weitgehend konkret nachzuweisender Höhe in Rechnung zu stellen.
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,Scheck- oder Wechselprotest, ist der Verkäufer berechtigt, weitereLieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alleoffenstehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellenund gegen Rückgabe zahlungshalber hereinkommender Wechsel, Barzahlungoder Sicherheitsleistung zu verlangen.

13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSTAND IST DER SITZ DES UNTERNEHMENS.

14. NEBENBESTIMMUNGEN

Von den vorstehenden Allgemeinen Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungenabweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit derschriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Im Falle der Unwirksamkeiteinzelner Regelungen dieser Allgemeinen Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungensoll davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungennicht berührt werden.

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